Teilnahmebedingungen für das Motomash-Gewinnspiel
1. Veranstalter
Veranstalter des Gewinnspiels ist:
Felix Paul Kempf
Motomash
Hauptstraße 28
91091 Großenseebach
E-Mail: paul@motomash.de
2. Teilnahmezeitraum
Das Gewinnspiel findet am 1. August 2026 im Rahmen der Veranstaltung „Motomash × Voltheads“ in Kammerstein statt.
Die Teilnahme ist bis zum 1. August 2026 um 16:45 Uhr möglich. Die Gewinner werden am Veranstaltungstag gegen 17:00 Uhr ermittelt.
3. Teilnahme
Die Teilnahme erfolgt kostenlos über das bereitgestellte Teilnahmeformular. Dabei müssen Vorname, Nachname und eine gültige E-Mail-Adresse angegeben werden.
Nach erfolgreicher Anmeldung erhält jeder Teilnehmer eine persönliche Losnummer per E-Mail. Pro Person und E-Mail-Adresse ist nur eine Teilnahme zulässig. Mehrfachanmeldungen, falsche Angaben oder Manipulationsversuche können zum Ausschluss führen.
Die Teilnahme ist nicht vom Kauf einer Ware oder Dienstleistung abhängig.
4. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland.
Mitarbeiter des Veranstalters, der beteiligten Unternehmen sowie deren unmittelbare Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
5. Gewinne
Unter allen gültigen Teilnehmern werden folgende Gewinne verlost:
ein Wochenende mit einem E-Crossbike
drei Gutscheine im Wert von jeweils 250 Euro
fünf Voltheads-Tuningmodule
Eine Barauszahlung, Übertragung, Verrechnung oder ein Umtausch der Gewinne ist ausgeschlossen. Beim E-Crossbike-Wochenende gelten ergänzend die vom Anbieter festgelegten Nutzungs-, Alters-, Führerschein- und Sicherheitsbedingungen.
6. Gewinnerermittlung
Die Gewinner werden nach Teilnahmeschluss nach dem Zufallsprinzip anhand der vergebenen Losnummern ermittelt.
Die Ziehung findet am 1. August 2026 gegen 17:00 Uhr auf der Veranstaltung statt. Die gezogene Losnummer wird vor Ort bekannt gegeben.
Der Gewinner muss sich innerhalb von fünf Minuten nach Bekanntgabe der Losnummer melden und seine Identität sowie die zugehörige Losnummer nachweisen. Erfolgt keine rechtzeitige Meldung, kann eine neue Losnummer gezogen werden.
7. Übergabe der Gewinne
Die Übergabe erfolgt nach Möglichkeit direkt auf der Veranstaltung. Ist dies bei einem Gewinn nicht möglich, werden die Einzelheiten zur Abholung oder Bereitstellung individuell vereinbart.
Eventuell anfallende Anreise-, Abhol-, Versand- oder sonstige Folgekosten trägt der Gewinner, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
8. Datenschutz
Die im Rahmen des Gewinnspiels erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels, zur Vergabe der Losnummern, zur Gewinnerermittlung und zur Übergabe der Gewinne verarbeitet.
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Die Daten werden nach vollständiger Abwicklung des Gewinnspiels gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung des Veranstalters.
9. Newsletter
Die Anmeldung zum Newsletter ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Teilnahme am Gewinnspiel.
Wenn ein Teilnehmer die gesonderte Newsletter-Einwilligung aktiviert, darf die angegebene E-Mail-Adresse für Werbung und Informationen von Motomash verwendet werden. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, beispielsweise über den Abmeldelink im Newsletter.
10. Ausschluss und vorzeitige Beendigung
Der Veranstalter kann Teilnehmer bei falschen Angaben, Mehrfachteilnahmen, Manipulationsversuchen oder sonstigen Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen vom Gewinnspiel ausschließen.
Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel aus wichtigem Grund zu ändern, zu unterbrechen oder vorzeitig zu beenden, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr gewährleistet werden kann.
11. Haftung
Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen. Für technische Störungen, nicht zugestellte E-Mails oder fehlerhafte Angaben der Teilnehmer übernimmt der Veranstalter keine Verantwortung, soweit der Veranstalter diese nicht zu vertreten hat.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg hinsichtlich der Durchführung der Gewinnerermittlung ist ausgeschlossen. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Stand: Juli 2026
Die getrennte Newsletter-Checkbox im Plugin ist dafür schon richtig angelegt: Eine Werbeeinwilligung muss freiwillig, eindeutig und von anderen Erklärungen unterscheidbar sein. Das entspricht den Hinweisen der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden.
